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Kirchenverwaltung

Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgs-angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten . Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen .

Mitglieder der Kirchenverwaltung

  • Pfarrer Dr. Christian Karl Steger (Kirchenverwaltungsvorstand)
  • Stefan Behrendt (Kirchenpfleger)
  • Roland Konrad
  • Prof. Dr. Hans Braun
  • Stefan Haas
  • Peter-Kilian Platz
  • Peter Übelmesser